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Presseinformation: Stellungnahme zum Bericht der FinanzKommission Gesundheit und zum Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Bei­tragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)

21.04.2026 | 2026, Allgemein, Pressemeldungen

Stellungnahme Stapel Papier

Stellungnahme als PDF

Frankfurt am Main, 21.04.2026. Der Deutsche Schwerhörigenbund e. V. (DSB), die Deutsche Cochlea Implantat Gesellschaft e. V. (DCIG), die Deutsche Tinnitus-Liga e. V. (DTL), der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e. V. (BVHNO), die Europäische Union der Hörakustiker e. V. (EUHA) sowie der Bun­desverband der Hörsysteme-Industrie (BVHI) haben sich gemeinsam mit weiteren Organisatio­nen in der Initiative Hörgesundheit zusammengeschlossen.

Die Initiative vereint Verbände und Institutionen, die sich für eine verbesserte Prävention von Schwerhörigkeit sowie für eine bedarfsgerechte Versorgung bei Hörminderungen einsetzen. Sie bündelt die Perspektiven von Betroffenen und Patienten ebenso wie die Expertise von Hörakusti­kern, Herstellern, HNO-Ärzten, Audiologen und der Wissenschaft.

DSB, DCIG, DTL, BVHNO, EUHA und BVHI nehmen den Bericht der FinanzKommission Gesundheit und den Entwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz mit Verständnis für die Notwendig­keit finanzieller Stabilisierung zur Kenntnis – sehen jedoch erhebliche Risiken für die Hörversor­gung.

Hörversorgung ist ein individueller, patientenzentrierter Prozess

Die Versorgung von Menschen mit Hörminderungen – einschließlich komplexer Versorgungen wie mit Cochlea-Implantaten oder bei Tinnitus – erfordert eine enge Verzahnung von ärztlicher Diagnostik, technischer Anpassung und langfristiger Begleitung. Gerade aus Sicht der Selbsthilfe zeigt sich: Hörversorgung ist eine wesentliche Voraussetzung für Kommunikation, soziale Teil­habe und Lebensqualität. Fehl- oder Unterversorgung führt hingegen häufig zu Isolation und er­heblichen psychosozialen Belastungen.

Ausschreibungen und Preissteuerung sind ungeeignet

Die im Bericht angelegten Instrumente zur stärkeren Preis- und Mengensteuerung – insbeson­dere Ausschreibungen – sind für die Hörversorgung nicht geeignet. Sie reduzieren die Versorgung auf ein preisgetriebenes Modell und verkennen die individuelle Anpassungsleistung.

Aus Sicht der Verbände – insbesondere auch der Betroffenenorganisationen – drohen dadurch:

  • Einschränkungen der Wahlfreiheit,
  • reduzierte Versorgungsqualität durch Standardisierung,
  • eine Schwächung wohnortnaher Versorgungsstrukturen,
  • und eine Verschlechterung der langfristigen Versorgungsergebnisse.

Gerade für Menschen mit komplexem Hörverlust oder Tinnitus ist eine individuell abgestimmte, kontinuierliche Betreuung essenziell.

Qualität braucht Zeit, Fachkompetenz und persönliche Betreuung

Die erfolgreiche Hörsystemversorgung – ebenso wie die Rehabilitation mit Cochlea-Implantaten – ist ein Prozess, der wiederholte Anpassungen, Beratung und Nachsorge erfordert. Diese Leistun­gen sind nicht beliebig standardisierbar oder durch reine Preissteuerung optimierbar, ohne die Qualität zu gefährden.

Hörgesundheit hat erhebliche volkswirtschaftliche Bedeutung

Unversorgte Hörminderungen verursachen in Deutschland jährlich volkswirtschaftliche Kosten von rund 39 Milliarden Euro (Bridget Shield Report, 2019). Gleichzeitig zeigen Studien wie Euro-Trak Deutschland, dass eine gute Hörversorgung:

  • Lebensqualität verbessert,
  • soziale Teilhabe stärkt,
  • Folgeerkrankungen reduziert,
  • und Pflegebedürftigkeit hinauszögert.

Gerade auch bei Tinnitus gilt: Eine adäquate Hörversorgung ist häufig Grundlage für eine erfolg­reiche Bewältigung der Erkrankung.

Kurzfristige Einsparungen führen langfristig zu Mehrkosten

Maßnahmen, die die Versorgungsqualität schwächen, stehen im Widerspruch zu einer nachhalti­gen Gesundheitspolitik. Eine Reduktion auf kurzfristige Einsparpotenziale ignoriert die langfristi­gen Kostenfolgen unzureichender Versorgung.

Fazit

Die unterzeichnenden Verbände unterstützen ausdrücklich das Ziel einer stabilen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Gleichzeitig gilt:

  • Die Hörversorgung darf nicht über Ausschreibungen oder rein preisgetriebene Instru­mente gesteuert werden.
  • Die qualitätsgesicherte Zusammenarbeit von HNO-Ärzten und Hörakustikern muss erhal­ten bleiben.
  • Die individuelle Anpassung und langfristige Betreuung sind unverzichtbare Bestandteile der Versorgung.
  • Die Perspektive der Betroffenen muss stärker berücksichtigt werden.

Eine qualitativ hochwertige Hörversorgung ist ein entscheidender Beitrag zur Vermeidung von Folgekosten. Wer in gute Hörgesundheit und Vorsorge investiert, entlastet langfristig das Ge­sundheits- und Sozialsystem.

Für die unterzeichnenden Verbände:

Deutscher Schwerhörigenbund e. V. (DSB)
Deutsche Cochlea Implantat Gesellschaft e. V. (DCIG)
Deutsche Tinnitus-Liga e.V. (DTL)
Deutscher Berufsverband der HNO-Ärzte e. V. (BVHNO)
Europäische Union der Hörakustiker e. V. (EUHA)
Bundesverband der Hörsysteme-Industrie (BVHI)